In der Regel unterliegen Kapitalgewinne aus Immobilien, die nicht für eine berufliche Tätigkeit genutzt werden, grundsätzlich nicht der Einkommensteuer.
Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. Kapitalgewinne aus Spekulationsgeschäften und Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die durch Kauf erworben wurden, wenn der Verkauf innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgt.…